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Heimat-Zeugnis

Die Zeugen unserer Heimat
Antragsfrist:
-
Antragstellung möglich

Das Wissen um lokale, identitätsstiftende Besonderheiten gehört zur Bildung aller Generationen und ermöglicht Erfahrungen an besonderen öffentlichen Orten, die dadurch auch zu „Lern-Orten“ werden. Die geförderten „Heimat-Zeugnisse“ sollen Orte sein, an denen lokale und regionale Besonderheiten erlebbar werden und sich Menschen über das Identitätsstiftende austauschen können. Dies kann auch die Einbeziehung des Präsentationsortes sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten erfassen, sofern dies mit einem herausragenden Konzept zur generationsübergreifenden Vermittlung der lokalen und/oder regionalen Geschichte verbunden ist.

Grundlage für das Förderelement „Heimat-Zeugnis“ bilden die gleichnamigen Fördergrundsätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wichtige Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen

Anteilige Projektfinanzierung grundsätzlich ab 100.000 Euro

Laufend

Laufend

Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Einen Link zum Online-Antrag finden Sie auf dieser Seite.

Eine Übersicht über die örtlich-zuständigen Bezirksregierungen und jeweilige Ansprechpersonen finden Sie unten auf dieser Seite.